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Mittelstand blickt aufs „Steuerjahr 2004“ zurück
Kahlsdorf: Schröders Steuerpolitik ist chaotisch und planlos


Der
CDU Stadtvertreter Jens Kahlsdorf, Inhaber der Norderstedter Werbeagentur KAHLSDORF + PARTNER, hat die Steuerpolitik 2004 in Hinblick auf den Mittelstand scharf kritisiert: "2004 hat dem Mittelstand eine Flut von Änderungen und Neuerungen beschert. Damit hat der Gesetzgeber mehr Chaos statt Klarheit und Vereinfachung geschaffen: Nicht fachlich-inhaltliche oder gar wirtschaftspolitische Ziele standen im Vordergrund, sondern die Frage, wie mehr Geld in die Haushaltskasse kommen kann. Das Regelungstempo führt dazu, dass die Gesetze mit heißer Nadel gestrickt werden und nur eine geringe Haltbarkeitsdauer haben. Auffällig ist, dass neue Gesetze mehrseitiger Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur Einführung und Auslegung bedürfen."
Kahlsdorf weiter: „Es ist nicht die Höhe der Steuern, die kleine und mittlere Unternehmen kritisieren - der Mittelstand zerbricht an der Regulierungswut der Behörden, an der Steuerbürokratie, an fehlender Kontinuität und Planbarkeit. Wir brauchen eine echte Steuerreform mit Steuervereinfachung und Sachverstand. So entbehrt etwa das Einkommensteuergesetz jeder Systematik. Unternehmer – und immer öfter auch die haftenden Steuerberater - unterzeichnen Steuererklärungen, deren Inhalt sie nicht nachvollziehen können.“

Mittelstand und Steuern: Was hat sich 2004 geändert – was wurde 2004 beschlossen? Beispiele:

Abschreibungen
Die Abschreibungsregeln bei beweglichen Wirtschaftsgütern, Gebäuden, Baumaßnahmen in Sanierungs-gebieten und Baudenkmale haben sich verschlechtert. Die Folgen: weniger Anrechenbares = höhere Steuern

Steuererhöhung bei Betriebsveräußerung
Der Spitzensteuersatz (von dem der halbe Wert angesetzt wird) ist 2004 auf den fiktiven Satz von 56% angehoben worden. Die Folgen: Es ist unattraktiver geworden, ein Unternehmen zu verkaufen (vor allem im Alter). Der Steuersatz von 56% ist willkürlich und nicht nachvollziehbar, da der Spitzensteuersatz auf Einkommen etc. nur 42% beträgt.
Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen

Erbschaftsteuer - Betriebsübertragung
Der Freibetrag wurde 2004 von 256.000 auf 225.000 Euro herabgesetzt - und der verbleibende Betrag wird nicht mehr mit 60 sondern mit 65% angesetzt. Es gibt immer noch keine Erbschaftsteuer, die die Übertragung von Betriebsvermögen attraktiv macht. (Kahlsdorf fordert zusammen mit dem Bundesverband der Selbständigen (BDS) eine Stundung der Erbschaftsteuer und letztlich einen vollständigen Erlass, wenn das Unternehmen fortgeführt wird.) DieFolgen:
- Vom Erbe bleibt weniger übrig – die Zukunft vieler Unternehmen ist bedroht.
  Unternehmensfortführungen und Arbeitsplätze sind massiv gefährdet.
- Heute trifft der Tod des bisherigen Chefs die Firma oft doppelt: Plötzlich fehlt dem
  Unternehmen der erfahrene Kopf – und die fällige Erbschaftsteuer geht an die
  Firmensubstanz. Sind keine Mittel vorhanden, muss das Lebenswerk der Familie
  verkauft werden.

Alterseinkünftegesetz
Ab 2005 erfolgt der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Altersbezüge. Beiträge zur Altersvorsorge bleiben in voller Höhe steuerfrei; die daraus erzielten Renten oder Pensionen werden voll steuerpflichtig – auch für GmbH-Geschäftsführer und die Vorstände der Aktiengesellschaften. Da sich die Steuerlast in der aktiven Zeit vermindert, bleibt ein Betrag für die erforderliche zusätzliche private Vorsorge übrig.
Folgen: Es ist richtig, schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung der Renten umzustellen, doch wurde gleichzeitig ein Baustein der Mittelstandsfinanzierung zerstört: Viele Unternehmer haben zur Betriebs- und Immobilienfinanzierung eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, teilweise in Millionenhöhe - die Kalkulation basiert auf einer steuerfreien Verfügung nach zwölf Jahren Laufzeit. Mit der künftigen Besteuerung fällt eine Finanzierungsmöglichkeit weg. Angesichts der zurückhaltenden Kreditvergabe durch die Banken ist der Verlust dieser Besicherungsform ein Schlag für den Mittelstand.

Umsatzsteuerchaos auf dem Bau (§ 13 b Umsatzsteuergesetz)
Kahlsdorf fordert, das seit dem 1. Juli 2004 neugeregelte Umsatzsteuergesetz (§ 13b) zurückzunehmen und zur bisherigen Praxis zurückzukehren: Bauleistende stellen sich untereinander nun nicht mehr die Mehrwertsteuer in Rechnung. Sie wird jetzt vom Empfänger der Bauleistung an das Finanzamt abgeführt – und nicht mehr vom Lieferanten.
Folgen:
- Was den Umsatzsteuerbetrug eindämmen sollte, hat für mehr Bürokratie auf dem Bau
  gesorgt. Das Erstellen von Rechnungen ist komplizierter geworden. Die eigentlichen
  Geschäfte der Firmen kommen weiter zu kurz.
- Viele Firmen können erst gar keine Rechnungen mehr erstellen, da die Buchungs-
  programme keine Rechnung ohne Mehrwertsteuer akzeptieren: Software muss umge-
  stellt oder neu angeschafft werden.
- Definitionsprobleme: Bei Grenzfällen muss man über die Auslegung des Finanzamts
  spekulieren.
- Die Fehlerquote bei Rechnungen steigt.
- Kompliziertere Buchhaltung, da Rechnungen unterschiedlich gebucht werden müssen.

Gerade noch abgewendet: EÜR - ein neues Steuerformular, das Kleinunternehmer und Selbstständige belastet hätte. Eichels Steuerbeamte haben ein neues, kompliziertes Steuerformular entwickelt, dessen Einsatz ab 2005 nach massiver Kritik abgewendet wurde. Es soll allerdings 2006 wiederkommen. Grundgedanke: Statt einer formlosen Einnahme-/Überschuss-Rechnung müssen Kleinunternehmer und Freiberufler ihrer Steuererklärung das zweiseitige Formular EÜR (=Einnahmen-Überschuss-Rechnung) beifügen. Das Dokument zählt alle erdenkbaren Posten auf, die bei einer Einnahme-Überschuss-Rechnung vorkommen können.
Die Folgen: Auf 82 Zeilen ist das ganze komplizierte Steuerrecht abgebildet - mit Fachbegriffen und Steuerparagrafen, die ein normaler Steuerpflichtiger nicht versteht. Mindestens zwei Stunden, so Experten, dauert es, den Bogen auszufüllen und zu klären, welche Angaben man machen muss, und welche Zeilen man nicht auszufüllen braucht. Zudem werden Daten verlangt, die Kleinunternehmer bisher nicht sammeln mussten.

Mittelstand und Steuern: Was hat sich 2004 nicht geändert – was wurde 2004 nicht beschlossen? Beispiele:

Senkung der Lohnnebenkosten
Trotz einschneidender Maßnahmen im Gesundheitswesen konnten die Lohnnebenkosten nicht gesenkt werden. Auch die 10,- Euro Praxisgebühr hat außer zusätzlichem Verwaltungsaufwand keinen weiteren Effekt erzielen können.

Gewerbesteuer
Immer noch existiert die Gewerbesteuer mit ihren regional unterschiedlichen Hebesätzen. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen, da Betriebe im sonstigen Hamburger Umland eine geringere Steuerlast haben als in Norderstedt. Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte etc. werden überhaupt nicht zur Gewerbesteuer veranlagt.

Der BDS vertritt bundesweit die Interessen von über 80.000 Unternehmen mit insgesamt weit über 1,5 Millionen Beschäftigten. Jens Kahlsdorf ist Mitglied im Landesvorstand BDS Schleswig-Holstein und im Bundesfach-ausschuß Europapolitik im Bundesverband BDS-DGV.
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